Ja, du kannst dich in einem weiteren Schriftsatz auf bereits vorgetragene Begründungen und Belege beziehen. Es ist üblich und zulässig, auf frühere Ausführungen zu verweisen,... [mehr]
Ja, ein Staatsanwalt ermittelt grundsätzlich nur in begründeten Fällen. Das bedeutet, es muss ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegen. Ein Anfangsverdacht besteht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde (§ 152 Abs. 2 Strafprozessordnung – StPO). Liegen solche Anhaltspunkte vor, ist die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten (Legalitätsprinzip). Ohne einen solchen Verdacht darf und wird die Staatsanwaltschaft in der Regel keine Ermittlungen aufnehmen. Nur bei konkreten Hinweisen auf eine Straftat werden also Ermittlungen geführt.
Ja, du kannst dich in einem weiteren Schriftsatz auf bereits vorgetragene Begründungen und Belege beziehen. Es ist üblich und zulässig, auf frühere Ausführungen zu verweisen,... [mehr]
Es ist rechtlich und moralisch problematisch, einen Staatsanwalt anzulügen. Im Strafverfahren bist du zwar als Beschuldigter nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten, und du darfst schweigen o... [mehr]
Ob ein Stoiber – also eine Person mit dem Nachnamen Stoiber, beispielsweise Edmund Stoiber, der ehemalige bayerische Ministerpräsident – sein Handeln gegenüber anderen begrü... [mehr]