Die Anzahl der Tage Sonderurlaub für Schwerbehinderte kann je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellen Regelungen des Arbeitgebers variieren. In Deutschland haben schwerbehinderte Menschen in der Regel Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Wenn du zum 30.09.2025 ausscheidest, hängt die genaue Anzahl der geltend zu machenden Sonderurlaubstage von der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit im Jahr 2025 ab. Wenn du beispielsweise im Jahr 2025 das gesamte Jahr beschäftigt bist, hättest du Anspruch auf die vollen fünf Tage. Bei einem Ausscheiden zum 30.09.2025 wären es anteilig für die ersten neun Monate des Jahres etwa 3,75 Tage, die du geltend machen könntest. Es ist jedoch ratsam, die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung zu überprüfen.