Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]
Für verbundene Unternehmen sind insbesondere die folgenden Sekundärrechtsakte der Europäischen hinsichtlich der Höhe der Beihilfengewährung relevant: 1. **Verordnung (EU) Nr. 651/2014** der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Beihilfekategorien mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO): - Diese Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen staatliche Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten und daher ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt werden können. - Link: [Verordnung (EU) Nr. 651/2014](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0651) 2. **Leitlinien der Europäischen Kommission** für staatliche Beihilfen: - Diese Leitlinien bieten detaillierte Anweisungen und Kriterien für die Gewährung von Beihilfen in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Zwecke, wie z.B. Umweltschutz, Forschung und Entwicklung, und regionale Entwicklung. - Link: [Leitlinien für staatliche Beihilfen](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/legislation.html) 3. **Verordnung (EU) Nr. 1407/2013** der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen: - Diese Verordnung legt fest, dass Beihilfen bis zu einem bestimmten Betrag (derzeit 200.000 Euro über drei Steuerjahre) als De-minimis-Beihilfen gelten und daher nicht als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Rechts betrachtet werden. - Link: [Verordnung (EU) Nr. 1407/2013](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R1407) Diese Rechtsakte und Leitlinien sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Beihilfengewährung an verbundene Unternehmen im Einklang mit den EU-Vorschriften erfolgt.
Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]
Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]
Die Prokura ist eine spezielle Art der Vollmacht, die einem Prokuristen das Recht gibt, im Namen eines Unternehmens rechtliche Geschäfte abzuschließen. Der Umfang der Prokura ist im Handels... [mehr]
Bei einer Abmahnung sind mehrere Punkte zu beachten: 1. **Form und Inhalt**: Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und klar den Grund der Abmahnung sowie die beanstandeten Verhaltensweisen darle... [mehr]