Kann ein Gläubiger in der Schweiz eine Betreibung einleiten, wenn die Rechnung bestritten wird?

Antwort

In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kann er innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls einen Rechtsvorschlag erheben. Dieser Rechtsvorschlag führt dazu, dass die Betreibung vorläufig gestoppt wird, bis der Gläubiger die Forderung gerichtlich durchsetzen kann. Es ist wichtig, in solchen Fällen rechtzeitig zu handeln und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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