In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kann er innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls einen Rechtsvorschlag erheben. Dieser Rechtsvorschlag führt dazu, dass die Betreibung vorläufig gestoppt wird, bis der Gläubiger die Forderung gerichtlich durchsetzen kann. Es ist wichtig, in solchen Fällen rechtzeitig zu handeln und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für deinen Anspruch auf eine korrekte Handwerkerrechnung ergibt sich in Deutschland vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Preisangabenverordnung (PAngV)... [mehr]
Wenn ein Geschäftspartner eine Rechnung nicht bezahlt und die angegebene Adresse nicht zustellbar ist, hast du folgende Optionen: 1. **Weitere Kontaktmöglichkeiten prüfen:** Versu... [mehr]
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Ja, Fielmann darf für das Einsetzen neuer Gläser in eine bereits bei ihnen gekaufte Fassung eine Gebühr berechnen. Auch wenn du die Brillenfassung im selben Jahr bei Fielmann gekauft ha... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]