In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kann er innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls einen Rechtsvorschlag erheben. Dieser Rechtsvorschlag führt dazu, dass die Betreibung vorläufig gestoppt wird, bis der Gläubiger die Forderung gerichtlich durchsetzen kann. Es ist wichtig, in solchen Fällen rechtzeitig zu handeln und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]