Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Der Eigentumsvorbehalt bietet einem Lieferanten mehrere Schutzmechan: 1. **Eigentumssicherung**: Der Lieferant bleibt bis zurigen Bezahlung Eigent der gelieferten Ware. Dies schützt ihn vor Verlust, falls der Käufer zahlungsunfähig wird. 2. **Rückforderungsrecht**: Im Falle einer Insolvenz des Käufers hat der Lieferant das Recht, die Ware zurückzufordern, da er rechtlich gesehen noch der Eigentümer ist. 3. **Verkaufsschutz**: Der Eigentumsvorbehalt ermöglicht es dem Lieferanten, die Ware zurückzuholen, wenn der Käufer die Zahlung nicht leistet, bevor die Ware an Dritte verkauft oder weiterverarbeitet wird. 4. **Rechtliche Durchsetzbarkeit**: Der Eigentumsvorbehalt muss im Vertrag klar geregelt sein, um rechtlich durchsetzbar zu sein. Dies gibt dem Lieferanten eine stärkere Position im Falle von Streitigkeiten. Insgesamt dient der Eigentumsvorbehalt als wichtiges Instrument zur Risikominderung für Lieferanten in Handelsbeziehungen.
Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Die BRK steht für die "Berliner Erklärung zur Künstlichen Intelligenz" und ist ein Dokument, das Prinzipien und Leitlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit Kü... [mehr]