Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Der Eigentumsvorbehalt bietet einem Lieferanten mehrere Schutzmechan: 1. **Eigentumssicherung**: Der Lieferant bleibt bis zurigen Bezahlung Eigent der gelieferten Ware. Dies schützt ihn vor Verlust, falls der Käufer zahlungsunfähig wird. 2. **Rückforderungsrecht**: Im Falle einer Insolvenz des Käufers hat der Lieferant das Recht, die Ware zurückzufordern, da er rechtlich gesehen noch der Eigentümer ist. 3. **Verkaufsschutz**: Der Eigentumsvorbehalt ermöglicht es dem Lieferanten, die Ware zurückzuholen, wenn der Käufer die Zahlung nicht leistet, bevor die Ware an Dritte verkauft oder weiterverarbeitet wird. 4. **Rechtliche Durchsetzbarkeit**: Der Eigentumsvorbehalt muss im Vertrag klar geregelt sein, um rechtlich durchsetzbar zu sein. Dies gibt dem Lieferanten eine stärkere Position im Falle von Streitigkeiten. Insgesamt dient der Eigentumsvorbehalt als wichtiges Instrument zur Risikominderung für Lieferanten in Handelsbeziehungen.
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Künstliche Intelligenz (KI) kann Streit um Urheberrechte nicht vollständig verhindern, aber sie kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren oder frühzeitig zu erkennen. Hier sind einig... [mehr]