Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]
Es ist wichtig, in einer solchen Situation professionell und rechtlich korrekt vorzugehen. Du könntest ein Schreiben aufsetzen, das höflich, aber bestimmt ist. Hier ein Vorschlag für den Inhalt: --- Betreff: Letzte Mahnung – Offene Forderung Sehr geehrte/r [Name des Schuldners], trotz meiner vorherigen freundlichen Erinnerung ist die Zahlung von [Betrag] für [Leistung oder Ware] vom [Datum] bis heute noch nicht bei mir eingegangen. Ich möchte Sie daher bitten, den ausstehenden Betrag bis spätestens [neues Fristdatum, z.B. in 7 Tagen] zu begleichen. Sollte die Zahlung bis zu diesem Datum nicht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Forderung einzutreiben. Dies könnte die Beauftragung eines Rechtsanwalts und zusätzliche Kosten für Sie zur Folge haben. Ich hoffe, dass wir diese Angelegenheit schnell und unkompliziert klären können. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Kontaktdaten] --- Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte korrekt durchführst.
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]
Wenn ein Rechtsanwalt eine zu hohe Honorarforderung stellt, kann der Mandant dagegen vorgehen. In Deutschland richtet sich die Vergütung von Rechtsanwälten in der Regel nach dem Rechtsa... [mehr]