Sachmangel: welches Recht gegenüber Lieferanten?

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Bei einem Sachmangel hast du als Käufer verschiedene Rechte gegenüber dem Lieferanten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Die wichtigsten Rechte sind: 1. **Nacherfüllung (§ 439 BGB)**: Du kannst verlangen, dass der Lieferant den Mangel beseitigt oder dir eine mangelfreie Ware liefert. 2. **Rücktritt (§ 323 BGB)**: Wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist oder der Lieferant diese verweigert, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. **Minderung (§ 441 BGB)**: Du hast das Recht, den Kaufpreis zu mindern, wenn der Mangel nicht behoben wird. 4. **Schadenersatz (§ 280 BGB)**: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Schadenersatz verlangen, wenn dir durch den Mangel ein Schaden entstanden ist. Es ist wichtig, die Mängel unverzüglich zu melden und dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

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