In Deutschland muss der Rundfunkbeitrag grundsätzlich für jede Wohnung gezahlt werden, unabhängig davon, ob die Inhaberin eines Restaurants im gleichen Haus wohnt oder nicht. Wenn das Restaurant als separate Betriebsstätte betrachtet wird, muss auch dafür ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen und Regelungen, die je nach Situation variieren können. Es wäre ratsam, sich direkt bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten und mögliche Doppelzahlungen zu vermeiden.