Kann im Erbvertrag das Rücktrittsrecht für Ehegatten ausgeschlossen werden?

Antwort vom

Wenn in einem Erbvertrag kein Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten wird, bedeutet das, dass die Ehegatten (oder Vertragspartner) grundsätzlich **nicht** einseitig vom Erbvertrag zurücktreten können. Der Erbvertrag ist dann für beide Seiten bindend (§ 2290 BGB). Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn im Vertrag selbst ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder wenn ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt (z.B. Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung). Zusammengefasst: Wird im Erbvertrag kein Rücktrittsrecht vorbehalten, besteht grundsätzlich **kein** Recht zum Rücktritt für die Ehegatten. Der Vertrag bleibt bindend.

Verwandte Fragen

Kann ich einen Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Verkäufer seine Versandbedingungen nicht einhält?

Ja – aber nicht automatisch schon bei jedem Verstoß gegen Versandbedingungen. Entscheidend ist, ob der Verkäufer einen verbindlichen Liefertermin oder eine wesentliche Versandzusage n...