Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Rechnung, die versehentlich an deine E-Mail-Adresse gesendet wurde, aktiv richtigzustellen oder weiterzuleiten. Die Verantwortung für die korre... [mehr]
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen wird in Deutschland durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Insbesondere sind die relevanten Paragrafen § 249 HGB (Rückstellungen) und § 252 HGB (Bewertung) von Bedeutung. Dieseagrafen legen fest, unter welchen Bedingungen Rückstellungen gebildet werden können und wie sie zu bewerten sind.
Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Rechnung, die versehentlich an deine E-Mail-Adresse gesendet wurde, aktiv richtigzustellen oder weiterzuleiten. Die Verantwortung für die korre... [mehr]
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]