Worum geht es in Roxin/Schünenmann, Strafrecht BT II. §35, Rn. 8?

Antwort vom

In §35 des Strafrechts BT II von Roxin/Schünemann geht es um die Voraussetzungen und die rechtlichen Konsequenzen der Notwehr. Insbesondere wird erörtert, unter welchen Bedingungen eine Handlung als Notwehrhandlung anerkannt wird und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben. Die Randnummer 8 behandelt spezifische Aspekte der Notwehr, wie die Verhältnismäßigkeit und die Grenzen der Notwehrhandlung. Es wird darauf eingegangen, wie sich die Notwehr auf die Strafbarkeit des Täters auswirkt und welche rechtlichen Überlegungen dabei eine Rolle spielen.

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