Worum geht es in Roxin/Schünenmann, Strafrecht BT II. §35, Rn. 8?

Antwort

In §35 des Strafrechts BT II von Roxin/Schünemann geht es um die Voraussetzungen und die rechtlichen Konsequenzen der Notwehr. Insbesondere wird erörtert, unter welchen Bedingungen eine Handlung als Notwehrhandlung anerkannt wird und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben. Die Randnummer 8 behandelt spezifische Aspekte der Notwehr, wie die Verhältnismäßigkeit und die Grenzen der Notwehrhandlung. Es wird darauf eingegangen, wie sich die Notwehr auf die Strafbarkeit des Täters auswirkt und welche rechtlichen Überlegungen dabei eine Rolle spielen.

KI fragen

Verwandte Fragen

Ist das Basteln von Chef-Voodoo-Puppen strafbar?

Das Basteln von sogenannten "Voodoo-Puppen" ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, solange damit keine Straftat verbunden ist. Das reine Herstellen oder Besitzen einer solchen... [mehr]

Welche strafrechtlichen Vorwürfe erhebt Tilman Kubans Ehefrau aktuell gegen ihn?

Bis zum aktuellen Stand (Juni 2024) sind keine strafrechtlichen Vorwürfe von Tilman Kubans Ehefrau gegen ihn öffentlich bekannt oder berichtet worden. Es gibt keine bestätigten Medienbe... [mehr]

Gilt die Bezeichnung "Judas" als strafrechtliche Beleidigung?

Ob die Bezeichnung „Judas“ im strafrechtlichen Sinne eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Im deutschen Strafrecht ist eine Beleidigung jede... [mehr]

Wie würde der deutsche Staat reagieren, wenn man 100 Millionen Euro durch Herstellung und Verkauf von Meth verdient?

Die Herstellung und der Verkauf von Methamphetamin („Meth“) sind in Deutschland streng verboten und stellen schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Solltest du... [mehr]