Habe Rechte an die KFZ-Werkstatt abgetreten. Kann die Restsumme von der gegnerischen Haftpflichtversicherung dennoch von mir verlangt werden?

Antwort vom

Wenn du die Rechte an die KFZ-Werkstatt abgetreten hast, bedeutet das in der Regel, dass die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen kann. In diesem Fall sollte die Restsumme, die von der Versicherung zu zahlen wäre, an die Werkstatt gehen und nicht an dich. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Abtretung zu prüfen. Wenn in der Abtretungsvereinbarung festgelegt ist, dass du auch nach der Abtretung noch Ansprüche geltend machen kannst, könnte es theoretisch möglich sein, dass du die Restsumme von der Versicherung fordern kannst. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Details deiner Situation zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Recht KFZ Versicherung

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