Was ist ein Rentenpunkt bei Scheidung als Kapitalausgleich wert?

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**Ein Rentenpunkt hat bei der Scheidung keinen festen „Auszahlungswert“ als Kapitalbetrag. Entscheidend ist: Im Versorgungsausgleich wird die gesetzliche Rente grundsätzlich in Entgeltpunkten geteilt, nicht einfach mit dem aktuellen Monatswert eines Rentenpunkts in Euro abgefunden.** Der aktuelle Rentenwert zeigt nur, welche **monatliche Rente** 1 Entgeltpunkt bringt – seit 1. Januar 2026 nennt die Deutsche Rentenversicherung dafür 42,52 € monatlich; vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 lag er bei 40,79 €. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetzesaenderungen/Rentenanpassung/FAQ-Rentenanpassung-2026/Rentenanpassung-2026.html)) ## Was das praktisch heißt Wenn im Scheidungsverfahren z. B. **1,0 Entgeltpunkt** auszugleichen ist, bedeutet das in erster Linie: Die ausgleichsberechtigte Person erhält daraus einen eigenen Rentenanspruch in ungefähr Höhe dieses monatlichen Rentenwerts, also derzeit rund **42,52 € Monatsrente**. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetzesaenderungen/Rentenanpassung/FAQ-Rentenanpassung-2026/Rentenanpassung-2026.html)) Ein **Kapitalausgleich** ist etwas anderes. Dafür arbeitet das Familiengericht bzw. der Versorgungsträger mit dem **korrespondierenden Kapitalwert** nach dem Versorgungsausgleichsgesetz. Dieser Wert hängt nicht nur am Rentenpunkt selbst, sondern vor allem an Faktoren wie **Alter, Geschlecht, Art des Anrechts und versicherungsmathematischer Bewertung**. Genau deshalb gibt es **keinen allgemein gültigen Euro-Betrag pro Rentenpunkt** für Scheidungen. Die Versorgungsträger müssen dem Gericht neben Ehezeitanteil und Ausgleichswert auch diesen Kapitalwert mitteilen. ([rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de](https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/04_GRA_Sonstige/VersAusglG/pp_0001_25/gra_versausgl_p_0005.html)) ## Der häufigste Denkfehler Der typische Fehler ist, **1 Rentenpunkt × 12 Monate × irgendeine Lebenserwartung** zu rechnen. Das ist für den Versorgungsausgleich zu grob und oft falsch. Denn ein Rentenpunkt ist im Recht der Scheidung zunächst **ein Rentenanrecht**, kein frei feststehender Barwert. Der Kapitalwert kann deshalb je nach Fall deutlich von einer einfachen Überschlagsrechnung abweichen. Genau das übersehen viele allgemeine Ratgeber. ## Grobe Orientierung Als **reine Daumenregel** kannst du 1 Entgeltpunkt aktuell zunächst mit etwa **42,52 € monatlicher Bruttorente** ansetzen. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetzesaenderungen/Rentenanpassung/FAQ-Rentenanpassung-2026/Rentenanpassung-2026.html)) Wenn du aber wissen willst, was dieser Punkt **als Kapitalausgleich in deinem Scheidungsfall** wert ist, brauchst du den **konkret vom Versorgungsträger berechneten korrespondierenden Kapitalwert** aus der Auskunft an das Familiengericht. Nur dieser Wert taugt für eine belastbare Euro-Zahl. ([rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de](https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/04_GRA_Sonstige/VersAusglG/pp_0001_25/gra_versausgl_p_0005.html))

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