Wo ist die relative Fahruntüchtigkeit geregelt?

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Die relative Fahruntüchtigkeit ist in Deutschland im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt, insbesondere in § 24a, der sich mit der Fahruntüchtigkeit unter dem Einfluss von Alkohol befasst. Hier wird definiert, ab wann eine Person als fahruntüchtig gilt, insbesondere im Hinblick auf den Blutalkoholgehalt. Zudem sind auch die entsprechenden Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden, die sich mit den Folgen der Fahruntüchtigkeit befassen.

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