Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass Verpflegungspauschalen in voller Höhe gewährt werden sollten, insbesondere wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele für solche Fälle sind: 1. **Dienstreisen**: Wenn ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise ist und die erforderlichen Abwesenheitszeiten von der Wohnung und dem Arbeitsort überschreitet, können die vollen Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden. 2. **Abwesenheit von mehr als 8 Stunden**: In der Regel wird die volle Verpflegungspauschale gewährt, wenn der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden abwesend ist, unabhängig davon, ob er während dieser Zeit Mahlzeiten einnimmt oder nicht. 3. **Besondere Umstände**: In Fällen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund von besonderen Umständen (z.B. unvorhergesehene Verzögerungen) länger als geplant abwesend ist, kann ebenfalls die volle Pauschale beansprucht werden. 4. **Reise zu einem anderen Arbeitsort**: Wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig an einem anderen Arbeitsort tätig ist und dort über einen längeren Zeitraum bleibt, können die vollen Verpflegungspauschalen ebenfalls gewährt werden. Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Gewährung der vollen Verpflegungspauschalen von der Dauer der Abwesenheit und den spezifischen Umständen der Reise abhängt.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]