Die Rechtslage bei ROMs (Read-Only Memory) von Videospielen ist komplex und variiert je nach Land. Im Allgemeinen gilt: 1. **Urheberrecht**: ROMs sind in der Regel urheberrechtlich geschützte Werke. Das bedeutet, dass das Herunterladen, Verbreiten oder Nutzen von ROMs ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers illegal ist. 2. **Eigene Sicherungskopien**: In einigen Ländern ist es erlaubt, eine Sicherungskopie eines Spiels zu erstellen, das man legal erworben hat. Diese Kopie darf jedoch nicht weitergegeben oder verkauft werden. 3. **Abandonware**: Der Begriff "Abandonware" bezieht sich auf Software, die nicht mehr verkauft oder unterstützt wird. Auch wenn ein Spiel als Abandonware gilt, bedeutet das nicht automatisch, dass es legal ist, ROMs davon herunterzuladen oder zu verbreiten, da die Urheberrechte weiterhin bestehen. 4. **Emulatoren**: Emulatoren selbst sind in der Regel legal, da sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten. Die Nutzung von ROMs mit Emulatoren ist jedoch nur legal, wenn die ROMs rechtmäßig erworben wurden. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Gesetze in deinem Land zu informieren und die Rechte der Urheber zu respektieren. Weitere Informationen können bei rechtlichen Beratungsstellen oder spezialisierten Anwälten eingeholt werden.