Die Rechtsgrundlage für die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen findet sich im Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (NVerwVfG). Mit der Reform des Verwaltungsverfahrens wurde das Widerspruchsverfahren in bestimmten Bereichen durch ein unmittelbares Klageverfahren ersetzt. Dies soll die Verfahren beschleunigen und die Rechtsschutzmöglichkeiten Bürger vereinfachen Die genauen Regel und Ausnahmen sind im Gesetzestext festgehalten. Es ist rats, die aktuellen Gesetzesänderungen und -texte zu konsultieren, die spezifischen Details und den Anwendungsbereich zu verstehen.