Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
Eine Person, die die Einwilligung der Eltern hat, kann in der Regel folgende Rechtsgeschäfte abschließen: 1. **Kaufverträge**: Zum Beispiel der Kauf von Waren, die nicht von großem Wert sind. 2. **Dienstleistungsverträge**: Verträge über Dienstleistungen, wie z.B. Friseurbesuche oder Sportkurse. 3. **Verträge über geringfügige Geldbeträge**: Hierzu zählen Verträge, die einen geringen finanziellen Aufwand erfordern. 4. **Verträge über die Nutzung von Mobiltelefonen oder Internetdiensten**: Oftmals benötigen diese Verträge die Zustimmung der Eltern. 5. **Bankgeschäfte**: Eröffnung eines Kontos oder kleinere Geldanlagen, sofern die Bank dies erlaubt. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Land und spezifischer Rechtslage variieren können. In vielen Ländern dürfen Minderjährige ohne elterliche Zustimmung nur Verträge abschließen, die ihnen einen rechtlichen Vorteil verschaffen oder die lediglich einen geringfügigen Wert haben.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.