§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Eine Person, die die Einwilligung der Eltern hat, kann in der Regel folgende Rechtsgeschäfte abschließen: 1. **Kaufverträge**: Zum Beispiel der Kauf von Waren, die nicht von großem Wert sind. 2. **Dienstleistungsverträge**: Verträge über Dienstleistungen, wie z.B. Friseurbesuche oder Sportkurse. 3. **Verträge über geringfügige Geldbeträge**: Hierzu zählen Verträge, die einen geringen finanziellen Aufwand erfordern. 4. **Verträge über die Nutzung von Mobiltelefonen oder Internetdiensten**: Oftmals benötigen diese Verträge die Zustimmung der Eltern. 5. **Bankgeschäfte**: Eröffnung eines Kontos oder kleinere Geldanlagen, sofern die Bank dies erlaubt. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Land und spezifischer Rechtslage variieren können. In vielen Ländern dürfen Minderjährige ohne elterliche Zustimmung nur Verträge abschließen, die ihnen einen rechtlichen Vorteil verschaffen oder die lediglich einen geringfügigen Wert haben.
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Nein, deine Mutter darf dich nicht gegen deinen Willen so festhalten, dass du dich nicht mehr losbekommst, um eine Impfung durchzuführen. Körperliche Gewalt oder Zwang ist grundsätzlich... [mehr]
Nach deutschem Recht haften Eltern nicht automatisch für Sachbeschädigungen, die von ihren nicht strafmündigen Kindern (unter 14 Jahren) begangen werden. Die Haftung der Eltern richtet... [mehr]
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]