In welchen Rechtsakten der EU sind verbundene Unternehmen geregelt?

Antwort

Verbundene Unternehmen werden in der Europäischen Union hauptsächlich durch die folgenden Rechtsakte geregelt: 1. **Richtlinie 2013/34/EU** (Bilanzrichtlinie): Diese Richtlinie enthält Vorschriften zur Erstellung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, einschließlich der Definition und Behandlung verbundener Unternehmen. 2. **Verordnung (EU) Nr. 596/2014** (Marktmissbrauchsverordnung): Diese Verordnung regelt den Insiderhandel und die Marktmanipulation und enthält Bestimmungen zu verbundenen Unternehmen im Kontext von Markttransparenz und -integrität. 3. **Richtlinie 2004/25/EG** (Übernahmerichtlinie): Diese Richtlinie befasst sich mit öffentlichen Übernahmeangeboten und enthält Bestimmungen zu verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit Übernahmen und Kontrollwechseln. 4. **Verordnung (EU) Nr. 139/2004** (Fusionskontrollverordnung): Diese Verordnung regelt die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und enthält Definitionen und Vorschriften zu verbundenen Unternehmen im Rahmen der Fusionskontrolle. Diese Rechtsakte bieten einen umfassenden Rahmen für die Regulierung und Behandlung verbundener Unternehmen innerhalb der EU.

Kategorie: Recht Tags: Rechtsakte Unternehmen EU
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