Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ob es rechtliche Konsequenzen für eine Jugendeinrichtung und deren Träger gibt, wenn ein volljähriger Bewohner außerhalb der Einrichtung Ibogaïn konsumiert und daran verstirbt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: **1. Aufsichtspflicht:** Bei volljährigen Bewohnern besteht grundsätzlich keine gesetzliche Aufsichtspflicht mehr, wie sie bei Minderjährigen gilt. Volljährige sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. Die Einrichtung hat in der Regel keine rechtliche Kontrolle über das Verhalten außerhalb der Einrichtung. **2. Informationspflicht und Prävention:** Einrichtungen sind verpflichtet, über Risiken von Drogenkonsum aufzuklären und präventiv zu arbeiten. Wenn diese Pflichten grob vernachlässigt wurden (z.B. keine Aufklärung, keine Präventionsangebote), könnte das im Einzelfall relevant werden. Allerdings ist der direkte Zusammenhang zwischen einer solchen Pflichtverletzung und dem Tod außerhalb der Einrichtung schwer herzustellen. **3. Mitwissen oder Beteiligung der Mitarbeitenden:** Sollten Mitarbeitende von dem geplanten Konsum gewusst und nicht gehandelt haben, oder gar aktiv beteiligt gewesen sein (z.B. Beschaffung, Unterstützung), könnten strafrechtliche Konsequenzen wie unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder Beihilfe zum Drogenkonsum (§ 29 BtMG) in Betracht kommen. **4. Trägerhaftung:** Der Träger haftet in der Regel nur für Pflichtverletzungen, die im Rahmen der Betreuung und Aufsicht innerhalb der Einrichtung geschehen. Ein Verhalten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Einrichtung fällt normalerweise nicht darunter. **Fazit:** In den meisten Fällen gibt es keine rechtlichen Konsequenzen für die Einrichtung oder den Träger, wenn ein volljähriger Bewohner außerhalb der Einrichtung Drogen konsumiert und verstirbt – vorausgesetzt, es gab keine Pflichtverletzung oder Beteiligung durch Mitarbeitende. Eine genaue rechtliche Bewertung hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel sollte eine rechtliche Beratung eingeholt werden. Weitere Informationen zum Betäubungsmittelgesetz findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/).
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]