International und in Deutschland (BRD) gibt es mehrere zentrale Dokumente, die diskriminierendes Verhalten verbieten: **International:** 1. **Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der... [mehr]
Ein Sexkaufverbot kann verschiedene Grund- und Menschenrechte von Sexarbeiter*innen verletzen, darunter: 1. **Recht auf persönliche Freiheit**: Ein Verbot kann die Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Sexarbeiter*innen einschränken, indem es ihnen die Möglichkeit nimmt, ihren Beruf legal auszuüben. 2. **Recht auf Arbeit**: Sexarbeit wird von vielen als legitime Form der Arbeit angesehen. Ein Verbot kann den Zugang zu Einkommen und wirtschaftlicher Sicherheit für Sexarbeiter*innen untergraben. 3. **Recht auf Gesundheit**: Durch die Kriminalisierung kann der Zugang zu Gesundheitsdiensten und Sicherheitsmaßnahmen erschwert werden, was das Risiko von Gewalt und gesundheitlichen Problemen erhöht. 4. **Recht auf Sicherheit**: Sexarbeiter*innen können durch ein Verbot in gefährlichere Situationen gedrängt werden, da sie gezwungen sind, im Verborgenen zu arbeiten und weniger Schutz vor Gewalt haben. 5. **Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung**: Ein Sexkaufverbot kann diskriminierende Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Sexarbeiter*innen haben, insbesondere auf marginalisierte Gemeinschaften. 6. **Recht auf Privatsphäre**: Die Kriminalisierung kann dazu führen, dass Sexarbeiter*innen ihre Privatsphäre und Anonymität verlieren, was zu Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung führen kann. Diese Rechte sind in verschiedenen internationalen Menschenrechtsabkommen verankert, und ihre Verletzung kann schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen haben.
International und in Deutschland (BRD) gibt es mehrere zentrale Dokumente, die diskriminierendes Verhalten verbieten: **International:** 1. **Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der... [mehr]
Die Abkürzung "UNBRK" steht für die **UN-Behindertenrechtskonvention** (offiziell: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), während "GG&qu... [mehr]