Das Recht auf Asyl ist ein fundamentales Menschenrecht, das in verschiedenen internationalen Abkommen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, verankert ist. Eine interessante Diskussionsfrage könnte sein: "Inwiefern sollten nationale Interessen und Sicherheitsbedenken bei der Gewährung von Asylrechten berücksichtigt werden, ohne die humanitären Verpflichtungen zu gefährden?" Diese Frage regt dazu an, die Balance zwischen Schutzbedürftigkeit und staatlicher Souveränität zu erörtern.