Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
In diesem Fall könnte sowohl italienisches als auch deutsches Recht relevant sein. Grundsätzlich gilt, dass das Recht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, für die Übertragung von Immobilien gilt. Das bedeutet, dass italienisches Recht auf die Übertragung des Hauses anwendbar ist, da sich das Haus in Italien befindet. Allerdings können auch deutsche rechtliche Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um die steuerlichen Konsequenzen oder die Erbschaftsregelungen geht, falls das Haus im Rahmen einer Erbschaft übertragen wird. Es wäre ratsam, sich von einem Fachanwalt für internationales Privatrecht oder einem Notar beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen steuerlichen Auswirkungen zu klären.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Nein, ein Kaufvertrag kann nicht wirksam mit einer bereits verstorbenen Person als Verkäufer beurkundet werden. Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit, das heißt, sie kan... [mehr]
Ein Vermächtnisanspruch ist ein Anspruch, der sich aus einem Vermächtnis im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags ergibt. Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, bei... [mehr]
Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]