Haben Sie bei festgestelltem Sachmangel ein Recht auf Reparatur?

Antwort vom

Ja, wenn ein Sachmangel vorliegt, haben Sie in der Regel ein Recht auf Reparatur. Nach dem deutschen Recht, insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), haben Käufer bei einem Mangel an der gekauften Ware zunächst das Recht auf Nacherfüllung, was entweder durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung erfolgen kann. Der Verkäufer hat die Wahl, ob er den Mangel durch Reparatur behebt oder ein neues Produkt liefert, es sei denn, eine der beiden Optionen ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.

Kategorie: Recht Tags: Sachmangel Reparatur Recht

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