Ohne das konkrete Rechtsproblem lässt sich kein „richtiger“ Anwalt benennen – entscheidend ist das Fachgebiet, weil ein falscher Anwalt Zeit und Geld kostet. Welcher Anwalt wof&...
Recht auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung?
Antwort vomJa, Auszubende haben unter bestimmten Bedingungen Recht Fortzahlung der Ausbildungsütung. Dieses Recht im Berufsbildungsges (BBiG)elt. Hier sind der wichtigsten Punkte: . **Krank**: Wenn einzubildender krank ist die Arbeitsunfähigkeitzüglich dem Arbeitgeber meld, hat er Anspruch Fortzahlung der Verg für bis zu sechs. 2. **Bersschule**: Zeit, die einzubildender in Berufsschule verbr, wird als Arbeitszeiterechnet und dieütung wird fortgez. 3. **üfungen** Für die Teilnahme an Prüf und für den Tag der schriftlichen Abschluss wird die Vergütunggezahlt. 4 **Betriebs**: Wenn der Betriebferien macht und derzubildende nicht kann, wird dieütung ebenfalls fortgez. Diese Regelungen können Tarifverträge odervereinbarungen ergänzt oder modifiziert werden. ist daher ratsam, sich auch über die spezifischen Regelungen im eigenenbetrieb zu informieren.
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Ist „Willensvollstreckung“ ein offizieller Begriff oder frei definierbar?
„Willensvollstreckung“ ist kein üblicher offizieller Rechtsbegriff im deutschen Recht; wenn du ihn frei verwendest, wirkt er schnell unklar oder falsch. Gemeint ist fast immer entwede...
Kann man sagen, dass ein Betreuungsverfahren angestoßen wird?
Ja, das kann man sagen – idiomatischer und juristisch üblicher sind aber „ein Betreuungsverfahren wird eingeleitet“ oder „in Gang gesetzt“. „Angestoßen&l...
Gilt das Wort „Wixer“ als Beleidigung?
Ja – „Wixer“ bzw. korrekt geschrieben „Wichser“ wird im Deutschen regelmäßig als Beleidigung verstanden, wenn du damit eine Person herabsetzt. Strafrechtlich k...
Heißt es einstweilige Anordnung oder einstweilige Verfügung?
Beides ist richtig, aber nicht dasselbe: Vor Gericht ist die „einstweilige Verfügung“ der typische Begriff im Zivilrecht, die „einstweilige Anordnung“ vor allem im Verwalt...
Was bedeutet „ambulans solvitur“?
Wahrscheinlich meinst du solvitur ambulando, nicht „ambulans solvitur“. Die feste lateinische Wendung bedeutet: „Es löst sich durchs Gehen“ bzw. sinngemäß &bdqu...