Bis wann muss nach einer Autoreparatur die Rechnung gestellt werden?
Antwort vomIn Deutschland gibt es **keine feste allgemeine gesetzliche Frist**, innerhalb der eine Werkstatt nach einer Autoreparatur die Rechnung stellen muss. Wichtig ist meist: - **Zahlung wird in der Regel erst mit Zugang der Rechnung fällig.** - Der Werkstattlohn **verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren**. Die Frist beginnt meist **am Ende des Jahres**, in dem der Anspruch entstanden ist. - Wurde **vorher etwas anderes vereinbart**, gilt diese Vereinbarung. Praktisch heißt das: Eine Werkstatt kann die Rechnung oft auch **deutlich später** schicken, nicht nur direkt nach der Reparatur. Sehr lange Verzögerungen können im Einzelfall aber problematisch sein, etwa unter dem Gesichtspunkt von **Verwirkung** – das ist jedoch eher die Ausnahme. Rechtsgrundlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html Kurz gesagt: **Nicht innerhalb von Tagen oder Wochen zwingend – regelmäßig aber spätestens bis zum Ablauf der zivilrechtlichen Verjährung von 3 Jahren.**