Die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses wird grundsätzlich von den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten überprüft, die ein berechtigtes Interesse daran... [mehr]
Das Prüfungsschema für Art. 15 der Grundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh) bezieht sich auf das Recht auf Freiheit der Berufswahl und das Recht auf Zugang zu einem Beruf. Hier ist ein allgemeines Schema zur Prüfung: 1. **Anwendungsbereich**: - Ist der Anwendungsbereich der GRCh gegeben? (Gilt die Charta für den betreffenden Fall?) 2. **Recht auf Berufswahl**: - Liegt eine Einschränkung des Rechts auf Berufswahl vor? - Ist die Einschränkung durch Gesetz vorgesehen? 3. **Recht auf Zugang zu einem Beruf**: - Gibt es eine Regelung, die den Zugang zu einem bestimmten Beruf regelt? - Ist diese Regelung gerechtfertigt? (z.B. im Interesse der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit oder anderer legitimer Ziele) 4. **Verhältnismäßigkeit**: - Ist die Maßnahme geeignet, um das legitime Ziel zu erreichen? - Ist die Maßnahme erforderlich, d.h. gibt es keine milderen Mittel, um das Ziel zu erreichen? - Ist die Maßnahme angemessen, d.h. stehen die Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen? 5. **Schlussfolgerung**: - Liegt ein Verstoß gegen Art. 15 GRCh vor oder ist die Maßnahme gerechtfertigt? Dieses Schema kann je nach spezifischem Fall und Kontext angepasst werden.
Die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses wird grundsätzlich von den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten überprüft, die ein berechtigtes Interesse daran... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Die aktuellen Menschenrechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 festgelegt. Sie gelten weltweit als grundlegende Rechte für alle Mens... [mehr]