Wie werden Prozesskosten abgerechnet?

Antwort

Die Abrechnung der Prozesskosten erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Deutschland. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter: 1. **Gerichtskosten**: Diese werden für die Durchführung des Verfahrens erhoben und richten sich nach dem Streitwert. 2. **Anwaltskosten**: Diese umfassen die Gebühren für die anwaltliche Vertretung, die ebenfalls nach dem Streitwert und den entsprechenden Gebührentabellen berechnet werden. 3. **Nebenkosten**: Dazu zählen Auslagen wie Reisekosten, Kopierkosten oder Kosten für Gutachten. In der Regel trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, es sei denn, das Gericht entscheidet anders. Bei einer Einigung oder einem Vergleich können die Kosten auch anders verteilt werden. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten.

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