Nein, der Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung nicht allein deshalb verweigern, weil die Krankmeldung erst nach Zugang der Kündigung kam. Entscheidend ist, ob eine echte Arbeitsunfähigkeit v...
Probezeitverlängerung um 6 Monate?
Antwort vomEine Probezeitverlängerung um sechs Monate ist in Deutschland grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. In der Regel beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten. Eine Verlängerung kann in Betracht gezogen werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine längere Einarbeitungszeit rechtfertigen. Es ist wichtig, dass eine solche Verlängerung schriftlich festgehalten wird und beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zustimmen. Zudem sollte die Verlängerung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und dem Tarifvertrag stehen, falls einer Anwendung findet. Es empfiehlt sich, im Vorfeld das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Gründe für die Verlängerung zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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