Ja, das nennt man eine Observierung. Dabei handelt es sich um die gezielte Überwachung einer Person durch die Polizei, um Informationen über deren Verhalten oder Aktivitäten zu sammeln.
Bei Eigengefährdung hat die Polizei verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um betroffene Person zu schützen. Dazu gehören: 1. **Gesprächsführung**: Die Polizei versucht zunächst, durchäche deeskalierend die Situation einzuwirken und die Person von ihrem Vorhaben abzubringen. 2. **Eingreifen**: Wenn die Gefahr für die Person akut ist, kann die Polizei eingreifen, um sie zu schützen. Dies kann auch die Anwendung von körperlicher Gewalt beinhalten, wenn es notwendig ist, um die Person zu sichern. 3. **Unterbringung**: In schweren Fällen kann die Polizei die Person in eine psychiatrische Einrichtung einweisen, wenn sie als psychisch krank oder nicht in der Lage angesehen wird, für sich selbst zu sorgen. 4. **Notruf und Unterstützung**: Die Polizei kann auch andere Hilfsdienste, wie den Rettungsdienst oder psychiatrische Fachkräfte, hinzuziehen, um die Situation zu bewerten und Unterstützung zu leisten. Die genauen Maßnahmen hängen von der jeweiligen Situation und der Einschätzung der Beamten ab.
Ja, das nennt man eine Observierung. Dabei handelt es sich um die gezielte Überwachung einer Person durch die Polizei, um Informationen über deren Verhalten oder Aktivitäten zu sammeln.
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