In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Ja, ein Pflichtverteidiger ist zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen, auch wenn das Verfahren nach § 205 StPO nur vorläufig eingestellt ist. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt unabhängig vom Verfahrensstand, solange die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung gegeben sind, wie etwa die Schwere der Tat oder die Gefahr einer Freiheitsstrafe. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens hat keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Verteidigung.
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
§ 81 StPO und § 126 StPO regeln unterschiedliche Maßnahmen im Strafverfahren: **§ 81 StPO – Körperliche Untersuchung des Beschuldigten:** Dieser Paragraph erlaubt es... [mehr]