Wenn ein Vergleich abgelehnt wird, kommt kein Vergleich zustande – dann läuft das Verfahren ganz normal weiter und das Gericht entscheidet am Ende durch Urteil. Was das konkret bedeutet Ei...
Ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des 140 StPO vorliegen und das Verfahren nach 205 StPO nur vorläufig eingestellt ist?
Antwort vomJa, ein Pflichtverteidiger ist zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen, auch wenn das Verfahren nach § 205 StPO nur vorläufig eingestellt ist. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt unabhängig vom Verfahrensstand, solange die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung gegeben sind, wie etwa die Schwere der Tat oder die Gefahr einer Freiheitsstrafe. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens hat keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Verteidigung.
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