Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]
Ja, ein Pflichtverteidiger ist zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen, auch wenn das Verfahren nach § 205 StPO nur vorläufig eingestellt ist. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt unabhängig vom Verfahrensstand, solange die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung gegeben sind, wie etwa die Schwere der Tat oder die Gefahr einer Freiheitsstrafe. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens hat keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Verteidigung.
Datenschutzmissbrauch durch eine Stadt kann erhebliche Auswirkungen auf ein Verfahren haben, insbesondere wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig erhoben, verarbeitet oder weitergegeben wu... [mehr]
Ob ein Verfahren wegen Zweckentfremdung (z. B. von Wohnraum) weitergeführt werden darf, obwohl du der Meinung bist, dass die Stadt deine Daten missbraucht hat, hängt von mehreren Faktoren ab... [mehr]
Hier findest du typische Fragen und passende Antworten für ein Auswahlverfahren als Fachkraft für Ordnungswidrigkeiten mit Schwerpunkt auf dem Einsatz von Fachwissen: **Frage 1:** Welche... [mehr]