Wie lange kann ich meinen Pflichtteil einklagen?

Antwort

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberecht Kenntnis von seinem Anspruch und der Person des Erben erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Es gibt jedoch auch eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren, die unabhängig von der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten gilt. Für detaillierte und individuelle Beratung sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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