Was ist der Pflichtanteil bei Enterbten?

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Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige erhalten müssen, auch wenn sie im Testament enterbt wurden. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anspruchsberechtigt sind in der Regel: 1. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner 2. Kinder (auch adoptierte Kinder) 3. Eltern des Erblassers (wenn keine Kinder vorhanden sind) Beispiel: Wenn ein Erblasser zwei Kinder hat und eines davon enterbt, würde das enterbte Kind normalerweise die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil erhalten. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 2303 ff. BGB.