Ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen, auch ohne Aufforderung?

Antwort

Ob eine Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, Verzugszinsen zu zahlen, hängt von den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und dem jeweiligen Vertrag ab. Grundsätzlich gilt, dass Verzugszinsen fällig werden, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt und der Gläubiger den Schuldner in Verzug setzt. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass der Gläubiger den Schuldner ausdrücklich auffordert, um Verzugszinsen geltend zu machen. Wenn also keine Aufforderung zur Zahlung erfolgt ist, könnte es schwierig sein, Verzugszinsen zu verlangen. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bestimmungen des jeweiligen Gesetzes oder Vertrages zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifische Situation zu klären.

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