Besteht im GmbHG eine Pflicht zur Prüfung von Sachkapitalerhöhungen wie im AktG?

Antwort

Im GmbH-Gesetz (GmbHG) gibt es keine Pflicht zur Sachkapitalerhöhungsprüfung durch einen externen Prüfer, wie sie im Aktiengesetz (AktG) vorgesehen ist. **Hintergrund:** - Im **AktG** (§§ 33, 183 ff. AktG) ist bei einer Sachkapitalerhöhung zwingend eine Prüfung durch einen oder mehrere externe Prüfer (Gründungsprüfer oder Sacheinlageprüfer) vorgeschrieben. Diese müssen unabhängig sein und werden vom Gericht bestellt. - Im **GmbHG** hingegen gibt es eine solche externe Prüfungspflicht nicht. Bei einer Sachkapitalerhöhung (§§ 56, 56a GmbHG) müssen die Geschäftsführer lediglich einen Sachgründungsbericht erstellen und die Werthaltigkeit der Sacheinlage versichern. Eine externe, gerichtliche oder unabhängige Prüfung ist nicht vorgeschrieben. **Fazit:** Im GmbHG besteht **keine Pflicht zur Sachkapitalerhöhungsprüfung durch einen externen Prüfer** wie im AktG. Die Kontrolle erfolgt hier primär durch die Geschäftsführer und ggf. durch die Gesellschafterversammlung. Weitere Informationen: - [§ 56 GmbHG – Sacheinlagen bei Kapitalerhöhung](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__56.html) - [§ 33 AktG – Gründungsprüfung](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__33.html)

KI fragen

Verwandte Fragen

Wer prüft die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses?

Die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses wird grundsätzlich von den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten überprüft, die ein berechtigtes Interesse daran... [mehr]

Müssen Gesellschafter mit 30 % Anteil geprüft werden?

Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]