Hat der Patient eine haftungsrechtlich relevante Durchführungsverantwortung, wenn die Pflegekraft ihn zum eigenständigen Spritzen angeleitet hat?

Antwort

In der Regel trägt der Patient die Verantwortung für die eigenständige Durchführung von medizinischen Maßnahmen, wenn er zuvor umfassend und korrekt angeleitet wurde. Die Pflegekraft hat die Pflicht, den Patienten über die richtige Technik, mögliche Risiken und die Notwendigkeit der Maßnahme aufzuklären. Wenn der Patient diese Anweisungen befolgt und dennoch ein Fehler auftritt, könnte die Haftung beim Patienten liegen, vorausgesetzt, die Anleitung war angemessen und verständlich. Allerdings kann auch die Pflegekraft haftbar gemacht werden, wenn die Anleitung unzureichend war oder sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, um eine fundierte rechtliche Einschätzung abzugeben.

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