Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, um als Organträger im Sinne des Organschafts zu fungieren, ist in der Regel eine originär gewerblich tätige Personengesellschaft erforderlich. Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform bei der die Komplementär-GmbH (die persönlich haftende Gesellschafterin) und die Kommanditisten (die beschränkt haftenden Gesellschafter) zusammenwirken. Die GmbH & Co. KG kann als gewerblich tätige Personengesellschaft angesehen werden, wenn sie tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. In diesem Fall könnte sie als Organträger fungieren, vorausgesetzt, die Voraussetzungen für eine Organschaft sind erfüllt, wie beispielsweise die finanzielle Eingliederung, die wirtschaftliche Eingliederung und die organisatorische Eingliederung. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu beachten, die für die Anerkennung einer Organschaft gelten. Eine rechtliche Beratung kann hier hilfreich sein, um die individuellen Gegebenheiten zu klären.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]