Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Ja, um als Organträger im Sinne des Organschafts zu fungieren, ist in der Regel eine originär gewerblich tätige Personengesellschaft erforderlich. Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform bei der die Komplementär-GmbH (die persönlich haftende Gesellschafterin) und die Kommanditisten (die beschränkt haftenden Gesellschafter) zusammenwirken. Die GmbH & Co. KG kann als gewerblich tätige Personengesellschaft angesehen werden, wenn sie tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. In diesem Fall könnte sie als Organträger fungieren, vorausgesetzt, die Voraussetzungen für eine Organschaft sind erfüllt, wie beispielsweise die finanzielle Eingliederung, die wirtschaftliche Eingliederung und die organisatorische Eingliederung. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu beachten, die für die Anerkennung einer Organschaft gelten. Eine rechtliche Beratung kann hier hilfreich sein, um die individuellen Gegebenheiten zu klären.
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]