Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ja, um als Organträger im Sinne des Organschafts zu fungieren, ist in der Regel eine originär gewerblich tätige Personengesellschaft erforderlich. Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform bei der die Komplementär-GmbH (die persönlich haftende Gesellschafterin) und die Kommanditisten (die beschränkt haftenden Gesellschafter) zusammenwirken. Die GmbH & Co. KG kann als gewerblich tätige Personengesellschaft angesehen werden, wenn sie tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. In diesem Fall könnte sie als Organträger fungieren, vorausgesetzt, die Voraussetzungen für eine Organschaft sind erfüllt, wie beispielsweise die finanzielle Eingliederung, die wirtschaftliche Eingliederung und die organisatorische Eingliederung. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zu beachten, die für die Anerkennung einer Organschaft gelten. Eine rechtliche Beratung kann hier hilfreich sein, um die individuellen Gegebenheiten zu klären.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]