Wo ist die Offenlegungspflicht nach der Anwachsung einer GmbH & Co. KG gesetzlich geregelt?

Antwort

Die Offenlegungspflicht nach der Anwachsung einer GmbH & Co. KG ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Insbesondere sind die relevanten Vorschriften in den §§ 264 ff. HGB zu finden, die die Publizitätspflichten von Unternehmen, einschließlich der GmbH & Co. KG, festlegen. Diese Vorschriften betreffen die Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen sowie die Einreichung beim Handelsregister.

Kategorie: Recht Tags: Offenlegung GmbH Recht
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