Bei einem Verbrauchsgüterkauf in Deutschland hat der Käufer gemäß § 438 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich zwei Jahre Zeit, um einen offenen Mangel zu reklamieren. Diese Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Zeit muss der Käufer den Mangel dem Verkäufer anzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen.