Ja, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind berechtigt, vollstreckbare Titel auszustellen. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen. Wenn ein Beitragszahler seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können die Rundfunkanstalten einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der dann als vollstreckbarer Titel dient. Dieser Titel ermöglicht es, die Forderungen durch Zwangsvollstreckung einzutreiben.