Ja. Nach § 123 Abs. 1 VwGO kann das Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung ausdrücklich auch schon vor Klageerhebung erlassen. Entscheidend ist also nicht, ob das Hauptsacheverfahren...
Was sagt das NVwVG zur Zustellung?
Antwort vomDas Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVG) regelt in § 41 die Zustellung von Verwaltungsakten. Demnach erfolgt die Zustellung in der Regel durch die Post, es sei denn, es ist eine andere Form der Zustellung vorgesehen. Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn der Verwaltungsakt dem Empfänger zugegangen ist. Zudem sind besondere Vorschriften für die Zustellung an juristische Personen und für die Zustellung im Ausland zu beachten. Für genauere Informationen und Details zu den Regelungen ist es ratsam, das NVwVG direkt zu konsultieren.