Ein Einschreiben gilt grundsätzlich erst dann als zugestellt, wenn es dem richtigen Empfänger oder einer empfangsberechtigten Person tatsächlich zugegangen ist. Wird ein Einschreiben in... [mehr]
Das Niedersächsische Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVG) regelt in § 41 die Zustellung von Verwaltungsakten. Demnach erfolgt die Zustellung in der Regel durch die Post, es sei denn, es ist eine andere Form der Zustellung vorgesehen. Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn der Verwaltungsakt dem Empfänger zugegangen ist. Zudem sind besondere Vorschriften für die Zustellung an juristische Personen und für die Zustellung im Ausland zu beachten. Für genauere Informationen und Details zu den Regelungen ist es ratsam, das NVwVG direkt zu konsultieren.
Ein Einschreiben gilt grundsätzlich erst dann als zugestellt, wenn es dem richtigen Empfänger oder einer empfangsberechtigten Person tatsächlich zugegangen ist. Wird ein Einschreiben in... [mehr]
Der § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das sogenannte "Wiederaufgreifen des Verfahrens". Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossen... [mehr]
Ja, ein Einschreiben mit Rückschein kann verweigert werden. Wenn der Empfänger die Annahme verweigert, vermerkt der Zusteller dies auf dem Rückschein und das Einschreiben geht an den Ab... [mehr]