Welche verschiedenen Notstände gibt es nach §34a?

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Nach § 34a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) gibt es keine verschiedenen Notstände. Der § 34a StGB existiert nicht. Es gibt jedoch den § 34 StGB, der den rechtfertigenden Notstand regelt. Dieser besagt, dass eine Tat nicht rechtswidrig ist, wenn sie begangen wird, um eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden, sofern die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden, und das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt. Weitere Informationen zum rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB findest du hier: [§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html).

Kategorie: Recht Tags: Notstände Paragraph Recht

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