Kann ich meine Nötigungsanzeige zurückziehen?

Antwort

Eine Strafanzeige wegen Nötigung kannst du grundsätzlich nicht einfach „zurückziehen“. In Deutschland gilt das sogenannte Legalitätsprinzip: Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht einer Straftat – wie Nötigung (§ 240 StGB) – zu ermitteln, unabhängig davon, ob der Anzeigende seine Anzeige später zurückziehen möchte. Du kannst jedoch der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, dass du kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hast oder deine Aussage zurückziehen möchtest. Das Verfahren kann trotzdem weitergeführt werden, insbesondere wenn die Behörden den Verdacht einer Straftat weiterhin für begründet halten. In bestimmten Fällen, etwa bei Privatklagedelikten, ist ein Rückzug der Anzeige relevanter. Nötigung zählt aber nicht dazu. Zusammengefasst: Du kannst deinen Wunsch äußern, die Anzeige nicht weiterzuverfolgen, aber die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens liegt bei den Ermittlungsbehörden.

Kategorie: Recht Tags: Nötigung Anzeige Rückzug
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