Ja, grundsätzlich kann auch einem syrischen Flüchtling der unbefristete Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis) in Deutschland entzogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlie... [mehr]
§ 239 StGB bezieht sich auf die Freiheitsberaub. In diesem Paragraphen wird beschrieben, dass jemand, der eine andere Person rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt, sich strafbar macht. Dies kann durch Festhalten, Einsperren oder auf andere Weise geschehen, sodass die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann, wo sie sich aufhalten möchte. Die Strafe für Freiheitsberaubung kann Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren betragen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.
Ja, grundsätzlich kann auch einem syrischen Flüchtling der unbefristete Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis) in Deutschland entzogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlie... [mehr]
§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der **Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen** schützen. Konk... [mehr]