§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]
§ 239 StGB bezieht sich auf die Freiheitsberaub. In diesem Paragraphen wird beschrieben, dass jemand, der eine andere Person rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt, sich strafbar macht. Dies kann durch Festhalten, Einsperren oder auf andere Weise geschehen, sodass die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann, wo sie sich aufhalten möchte. Die Strafe für Freiheitsberaubung kann Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren betragen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.
§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]