Ja, eine „Verlosung unter allen Newsletter-Anmeldungen“ berührt das sogenannte Kopplungsverbot nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie datenschut... [mehr]
Nein, eine Newsletter-Checkbox darf nach geltendem EU-Recht, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, **nicht verpflichtend** sein, wenn der Nutzer ein Whitepaper erhält. **Begründung:** - Die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern muss **freiwillig** erfolgen (Art. 7 DSGVO). Eine Kopplung der Einwilligung an den Erhalt eines Whitepapers („Kopplungsverbot“) ist grundsätzlich unzulässig, wenn der Newsletter für die Bereitstellung des Whitepapers nicht erforderlich ist. - Die EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) regelt zwar, dass personenbezogene Daten als Gegenleistung für digitale Inhalte verwendet werden können. Allerdings bleibt die DSGVO vorrangig, insbesondere was die Freiwilligkeit der Einwilligung betrifft. - Das bedeutet: Du darfst den Zugang zu einem Whitepaper **nicht davon abhängig machen**, dass der Nutzer den Newsletter abonniert. Die Newsletter-Checkbox muss **optional** sein. **Weitere Informationen:** - [Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe für Telemedienanbieter (PDF)](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190523_oh_telemedien.pdf) - [Richtlinie (EU) 2019/770 über digitale Inhalte und Dienstleistungen](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L0770) **Fazit:** Die Newsletter-Checkbox darf nicht verpflichtend sein, wenn der Nutzer ein Whitepaper erhält. Sie muss freiwillig und abwählbar gestaltet werden.
Ja, eine „Verlosung unter allen Newsletter-Anmeldungen“ berührt das sogenannte Kopplungsverbot nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sowie datenschut... [mehr]