Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) hat einige Nachteile, die berücksichtigt werden sollten: 1. **Eingeschränkter Gesellschafterkreis**: Nur bestimmte Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) können eine PartG mbB gründen. Andere Berufsgruppen sind ausgeschlossen. 2. **Haftungsbeschränkung nur für Berufshaftung**: Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf berufliche Fehler. Für andere Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter weiterhin persönlich und unbeschränkt. 3. **Erhöhter Verwaltungsaufwand**: Die Gründung und Verwaltung einer PartG mbB erfordert mehr bürokratischen Aufwand im Vergleich zu einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft (PartG). 4. **Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung**: Es besteht eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung, die zusätzliche Kosten verursacht. 5. **Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten**: Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH sind die Finanzierungsmöglichkeiten begrenzt, da keine Anteile verkauft werden können. 6. **Rechtsform wenig bekannt**: Die PartG mbB ist weniger bekannt als andere Rechtsformen, was zu Missverständnissen bei Geschäftspartnern und Kunden führen kann. Diese Nachteile sollten gegen die Vorteile abgewogen werden, um die passende Rechtsform für die jeweilige berufliche Tätigkeit zu wählen.
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]