Damit ein Käufer in Zahlungsverzug gerät, müssen nach deutschem Recht (§ 286 BGB) grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. **Fälligkeit und Durchsetzbarkeit... [mehr]
Bei einem erneuten Nacherfüllungsversuch seitens des Käufers sollten folgende Punkte dokumentiert werden: 1. **Datum und Uhrzeit**: Wann der Nacherfüllungsversuch stattgefunden hat. 2. **Beschreibung des Mangels**: Eine detaillierte Beschreibung des ursprünglichen Mangels und eventueller neuer Mängel. 3. **Maßnahmen zur Nacherfüllung**: Welche konkreten Maßnahmen zur Behebung des Mangels ergriffen wurden. 4. **Ergebnis der Nacherfüllung**: Ob der Mangel behoben wurde oder weiterhin besteht. 5. **Kommunikation**: Jegliche Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer, einschließlich E-Mails, Briefe oder Gesprächsnotizen. 6. **Unterschriften**: Unterschriften von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) zur Bestätigung der durchgeführten Nacherfüllung. Diese Dokumentation hilft, den Prozess transparent zu halten und kann im Falle weiterer Streitigkeiten als Nachweis dienen.
Damit ein Käufer in Zahlungsverzug gerät, müssen nach deutschem Recht (§ 286 BGB) grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. **Fälligkeit und Durchsetzbarkeit... [mehr]