Muss ein Gerichtsbeschluss unterschrieben sein?

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Ja, ein Beschluss bei Gericht muss in der Regel unterschrieben sein. Die Unterschrift des Richters oder der Richterin bestätigt die Authentizität und die rechtliche Verbindlichkeit des Beschlusses. In vielen Gerichtsbarkeiten ist es zudem erforderlich, dass der Beschluss auch datiert ist. Es gibt jedoch auch elektronische Verfahren, bei denen digitale Unterschriften verwendet werden können.

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