Sind mündliche Absprachen im Bordell mit einer Prostituierten über zukünftige Treffen rechtlich bindend?

Antwort

Mündliche Absprachen im Bordell zwischen Kunde und Prostituierter sind grundsätzlich rechtlich unverbindlich, solange kein verbindlicher Vertrag über eine konkrete Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt geschlossen wurde. Solche Absprachen über zukünftige Treffen sind meist als unverbindliche Absichtserklärungen zu werten. Du bist also in der Regel nicht verpflichtet, an einer solchen Absprache festzuhalten, und kannst ohne rechtliche Konsequenzen Abstand davon nehmen. Anders wäre es nur, wenn bereits ein konkreter Termin mit klaren Bedingungen (z.B. Zeit, Ort, Preis) verbindlich vereinbart wurde und der Prostituierten dadurch ein nachweisbarer Schaden entsteht (z.B. sie lehnt andere Kunden ab und erleidet dadurch einen Verdienstausfall). In der Praxis ist es jedoch sehr selten, dass daraus rechtliche Ansprüche entstehen oder durchgesetzt werden. Fazit: Du kannst in der Regel ohne rechtliche Folgen von einer mündlichen Absprache über ein zukünftiges Treffen Abstand nehmen. Aus Gründen des Respekts und der Fairness ist es jedoch ratsam, rechtzeitig abzusagen, falls du einen Termin nicht wahrnehmen möchtest.

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