Welche Möglichkeiten der Nacherfüllung kann ich aufgrund festgestellter Mängel gegenüber dem Lieferanten geltend machen?

Antwort

Bei festgestellten Mängeln hast du verschiedene Möglichkeiten der Nacherfüllung gegenüber dem Lieferanten, die im deutschen Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt sind. Die wichtigsten Optionen sind: 1. **Nachbesserung**: Du kannst verlangen, dass der Lieferant den Mangel beseitigt. Dies bedeutet, dass der Lieferant die mangelhafte Ware repariert oder verbessert. 2. **Nachlieferung**: Alternativ kannst du die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Dies ist besonders relevant, wenn die Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar ist. 3. **Minderung**: Wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich ist oder der Lieferant nicht fristgerecht nachbessert, kannst du den Kaufpreis mindern. Das bedeutet, dass du einen Teil des Kaufpreises zurückforderst. 4. **Rücktritt vom Vertrag**: Bei erheblichen Mängeln hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall musst du die mangelhafte Ware zurückgeben und erhältst den Kaufpreis zurück. 5. **Schadenersatz**: Wenn dir durch den Mangel ein Schaden entstanden ist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Es ist wichtig, dem Lieferanten die Mängel unverzüglich mitzuteilen und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, bevor du weitere Schritte unternimmst.

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